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Einleitung

Bundesverfassung, EMBAG, BehiG und BehiV bilden den rechtlichen Rahmen für E-Accessibility in der Schweiz. Der eCH-0059 Accessibility Standard konkretisiert diese Anforderungen und bietet eine praktische Anleitung für die Umsetzung der Barrierefreiheit.

Bundesverfassung

Die Bundesverfassung (BV, SR 101) verbietet Diskriminierungen wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung (Art. 8 Abs. 2 BV) und verpflichtet Bund und Kantone dazu, Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu ergreifen (Art. 8 Abs. 4 BV).

Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG)

Was dies für den Zugang zu Informationen der Behörden bedeutet, konkretisiert für den Bund das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG, SR 151.3). Das BehiG sieht vor, dass der Bund im Rahmen der Verhältnismässigkeit seine Dienstleistungen für die Öffentlichkeit so anbieten muss, dass sie von der gesamten Bevölkerung genutzt werden können. Wichtige Informationen für die gesamte Bevölkerung müssen entsprechend zugänglich sein. Zu den Informationen, die für Menschen mit Behinderungen wichtig sind, gehören jedoch nicht nur Informationen für die breite Öffentlichkeit, sondern auch Informationen, die speziell diese Menschen betreffen, beispielsweise Informationen zur politischen Partizipation, Informationen über Leistungen der Sozialversicherungen, Informationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Informationen über aktuelle Gefahren oder zur Prävention.

Botschaft zur Teilrevision des BehiG

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Dezember 2024 die Botschaft zur Revision des Behindertengleichstellungsgesetzes verabschiedet und ans Parlament überwiesen. Mit der Revision sollen die Rechte von Menschen mit Behinderungen gestärkt und ihre volle Teilhabe an der Gesellschaft sichergestellt werden. Sie sieht auch die Anerkennung der schweizerischen Gebärdensprachen vor. Mit der Revision des BehiG verstärkt der Bundesrat sein Engagement für eine inklusive, für alle Menschen zugängliche Gesellschaft. Dazu gehört zum Beispiel die Verpflichtung, Online-Dienstleistungen barrierefrei anzubieten oder Mitarbeitenden mit Behinderungen flexiblere Arbeitszeiten zu ermöglichen.

Die Revision ergänzt zudem den indirekten Gegenvorschlag zur «Inklusions-Initiative», dessen Eckwerte der Bundesrat heute ebenfalls beschlossen hat (siehe Medienmitteilung «Der Bundesrat erarbeitet einen indirekten Gegenvorschlag zur «Inklusions-Initiative»). Während der indirekte Gegenvorschlag Ziele und Grundsätze für die Inklusion festlegt, geht die Teilrevision des BehiG weiter; sie erweitert den Schutz vor Benachteiligungen und verbessert die sozialen Rahmenbedingungen.

Behindertengleichstellungsverordnung (BehiV)

Die BehiV konkretisiert die Anforderungen des BehiG in Bezug auf E-Accessibility. Sie enthält detaillierte Bestimmungen darüber, wie digitale Angebote gestaltet sein müssen, um barrierefrei zu sein.

Die BehiV orientiert sich an internationalen Standards wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Diese Richtlinien enthalten detaillierte Anforderungen an barrierefreie Webinhalte.

Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben EMBAG

Das EMBAG schafft die Rechtsgrundlagen für eine wirkungsvolle digitale Transformation in der Bundesverwaltung sowie für die Zusammenarbeit zwischen Behörden verschiedener Gemeinwesen und Dritten auf dem Gebiet des E-Government.

Als Grundsatz ist im Gesetz festgeschrieben, dass die Bundesbehörden darauf achten, dass ihre Leistungen der gesamten Bevölkerung zugänglich sind. 

UN-Behindertenrechtskonvention

Auch das UNO-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, SR 0.109) verlangt in Artikel 9 Massnahmen, um den Zugang zu Informationen und Kommunikation für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. In Artikel 21 wird weiter ausdrücklich festgehalten, dass die Vertragsstaaten geeignete Massnahmen treffen und Informationen in zugänglichen Formaten zur Verfügung stellen müssen.

eCH-0059 Accessibility Standard

Der eCH-0059 Accessibility ist ein Schweizer Standard für Barrierefreiheit von Webseiten und Apps und wurde durch den Verein eCH verabschiedet. Er konkretisiert die Vorgaben und referenziert dabei auf die Richtlinien der WCAG 2.1 der Konformitätsstufe AA.